Urheberrechts- und Inhaltsrichtlinie
Regeln zu Quellen, Korrekturen und geschützten Inhalten.
Zuletzt aktualisiert: 26. August 2026
Diese Urheberrechts- und Inhaltsrichtlinie erläutert, nach welchen Grundsätzen scooplineki.net unter https://1343.neurogena.net journalistische Inhalte erstellt, prüft, veröffentlicht und bei Hinweisen auf mögliche Rechtsverletzungen handelt. Sie richtet sich an Leserinnen und Leser, abgebildete oder erwähnte Personen sowie Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber. Das Portal ist nichtkommerziell und ermöglicht weder Benutzerkonten noch Kommentare.
1. Geltungsbereich und journalistischer Anspruch
scooplineki.net berichtet redaktionell über Personen und Themen des öffentlichen Lebens in der Schweiz, darunter Kultur, Medien, Musik, Film, Unterhaltung und Politik. Bei allen Beiträgen sind Genauigkeit, nachvollziehbare Quellenlage, Fairness und der Schutz berechtigter Interessen betroffener Personen massgeblich. Diese Richtlinie beschreibt interne Massstäbe und praktische Abläufe; sie ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls nach anwendbarem Recht.
Redaktionelle Veröffentlichungen können sich auf eigene Recherchen, öffentlich zugängliche Primärquellen, offizielle Mitteilungen, dokumentierte öffentliche Aussagen und andere nachvollziehbare Quellen stützen. Eine Information wird nicht allein deshalb als gesichert behandelt, weil sie in sozialen Netzwerken, anderen Medien oder in einer Mitteilung Dritter erscheint. Je nach Bedeutung, Sensibilität und möglichem Schaden wird die Quellenlage besonders sorgfältig bewertet.
2. Quellenprüfung, Kontext und Trennung von Tatsachen und Meinung
Die Redaktion bemüht sich, Tatsachenbehauptungen vor der Veröffentlichung anhand geeigneter Quellen zu überprüfen. Wo eine unabhängige Bestätigung nicht möglich ist, wird dies im Beitrag angemessen kenntlich gemacht oder auf eine Veröffentlichung verzichtet. Angaben werden nicht aus dem Zusammenhang gerissen. Zeitliche Abläufe, Zitate, Bildunterschriften und Überschriften sollen den Inhalt korrekt wiedergeben und keine irreführenden Eindrücke erzeugen.
Meinungsbeiträge, Kommentare, Einordnungen und Kritik werden als solche erkennbar gestaltet. Wertungen sind nicht mit überprüfbaren Tatsachen gleichzusetzen. Auch bei einer klaren redaktionellen Haltung achtet scooplineki.net darauf, Personen nicht herabzusetzen, unbelegte Verdächtigungen nicht als Tatsachen darzustellen und Gegenstände öffentlicher Debatten fair zu beschreiben.
3. Persönlichkeitsrechte und Berichterstattung über Personen
Bei der Berichterstattung werden die Persönlichkeitsrechte nach schweizerischem Recht, insbesondere die Grundsätze des Zivilgesetzbuches, berücksichtigt. Das öffentliche Interesse an einer Information wird gegen den Schutz der Privatsphäre, der Ehre, des eigenen Bildes und weiterer berechtigter Interessen abgewogen. Eine Bekanntheit einer Person hebt ihren Persönlichkeitsschutz nicht auf.
Besondere Zurückhaltung gilt bei privaten Lebensumständen, Gesundheitsangaben, Kindern, mutmasslichen Opfern, nicht öffentlichen Kontaktangaben und anderen besonders schützenswerten Informationen. Bei Meldungen über Ermittlungen, Vorwürfe oder mögliche Rechtsverstösse wird sorgfältig zwischen Behauptung, Verdacht, laufendem Verfahren und festgestellter Tatsache unterschieden. Die Unschuldsvermutung und das Recht auf eine faire Darstellung werden beachtet. Eine Namensnennung oder Abbildung erfolgt nicht automatisch, sondern nach einer Abwägung des Informationsinteresses.
4. Urheberrecht und erlaubte Nutzung der Inhalte
Texte, redaktionelle Zusammenstellungen, Grafiken, Fotografien, Bildauswahlen, Überschriften und sonstige auf scooplineki.net veröffentlichte Inhalte können nach dem schweizerischen Urheberrechtsgesetz geschützt sein oder Rechten Dritter unterliegen. Rechte verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern. Allein die öffentliche Abrufbarkeit eines Inhalts bedeutet nicht, dass eine weitergehende Übernahme, Vervielfältigung, Bearbeitung oder erneute Veröffentlichung erlaubt ist.
Das Lesen und die persönliche, nichtöffentliche Nutzung der veröffentlichten Inhalte im üblichen Umfang bleiben unberührt. Für jede Nutzung, die über gesetzlich zulässige Schranken hinausgeht, ist vorab die Zustimmung der betroffenen Rechteinhaberin oder des betroffenen Rechteinhabers erforderlich. Dies gilt insbesondere für die vollständige oder wesentliche Übernahme von Beiträgen, Bildern oder gestalteten Inhaltsteilen. Gesetzliche Ausnahmen, etwa das Zitierrecht, bleiben vorbehalten und sind stets anhand des konkreten Verwendungszwecks zu beurteilen.
5. Zitate, Bilder und Material Dritter
Zitate werden nur verwendet, soweit sie einen inhaltlichen Zweck erfüllen, in einen eigenen redaktionellen Zusammenhang eingebettet sind und ihr Umfang durch diesen Zweck gerechtfertigt ist. Eine Quellenangabe wird vorgenommen, soweit sie möglich und angemessen ist. Ein Zitat darf nicht so verkürzt oder angeordnet werden, dass der Sinn der ursprünglichen Aussage verfälscht wird.
Bei Bildern, Videos, Tonmaterial und sonstigen Werken Dritter prüft die Redaktion nach Möglichkeit, ob eine ausreichende Grundlage für die Veröffentlichung besteht. Dazu können eigene Rechte, eine Einwilligung, eine gesetzliche Schranke oder eine andere nachvollziehbare Berechtigung gehören. Die Auffindbarkeit über Suchmaschinen, Plattformen oder soziale Netzwerke genügt dafür nicht. Bildrechte und Persönlichkeitsrechte werden getrennt betrachtet: Selbst wenn urheberrechtliche Fragen geklärt sind, kann eine Veröffentlichung wegen Persönlichkeitsrechten unzulässig sein.
6. Keine Nutzerbeiträge, Konten oder Kommentare
scooplineki.net stellt keine Benutzerkonten bereit und nimmt keine Kommentare oder sonstigen öffentlich sichtbaren Nutzerbeiträge entgegen. Es gibt daher keine von Nutzenden veröffentlichte Kommentarfunktion, kein Profilbereich und keine Regelung zur Lizenzierung von Nutzerinhalten. Hinweise an die Redaktion sind ausschliesslich über die in dieser Richtlinie genannten Kontaktwege möglich und werden nicht als Auftrag zur Veröffentlichung verstanden.
Wer der Redaktion Informationen, Dokumente oder Hinweise übermittelt, sollte nur Material senden, das rechtmässig weitergegeben werden darf. Besonders sensible personenbezogene Daten, private Unterlagen oder Inhalte, welche Rechte Dritter verletzen könnten, sollten nur übermittelt werden, wenn dies für den konkreten Hinweis erforderlich und rechtlich zulässig ist.
7. Meldung möglicher Urheberrechts- oder Inhaltsverletzungen
Wer annimmt, dass ein Inhalt auf scooplineki.net Urheberrechte, verwandte Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte oder andere rechtlich geschützte Interessen verletzt, kann eine begründete Meldung einreichen. Eine Meldung wird sorgfältig geprüft. Die Abklärung kann unter anderem die Identifikation des betroffenen Inhalts, die behauptete Rechtsposition, den Kontext der Veröffentlichung und eine Stellungnahme betroffener Beteiligter umfassen, soweit dies angemessen und möglich ist.
Eine Meldung führt nicht automatisch zu einer Entfernung. Umgekehrt kann bei einer glaubhaften und dringlichen Beeinträchtigung eine vorläufige Einschränkung angezeigt sein, während der Sachverhalt geprüft wird. scooplineki.net trifft die Entscheidung nach den verfügbaren Informationen, den Interessen der Beteiligten und dem anwendbaren schweizerischen Recht.
8. Angaben für eine prüfbare Meldung
Damit eine Meldung geprüft werden kann, sollte sie so konkret wie möglich sein. Bitte enthalten Sie insbesondere die folgenden Angaben:
- eine eindeutige Bezeichnung des beanstandeten Beitrags oder Inhaltsteils auf scooplineki.net, etwa Titel und Fundstelle;
- eine genaue Beschreibung der behaupteten Verletzung und des betroffenen Rechts;
- bei urheberrechtlichen Anliegen eine Beschreibung des geschützten Werks und, soweit verfügbar, Angaben zur ursprünglichen Veröffentlichung oder Rechteinhaberschaft;
- eine Erklärung, ob Sie selbst betroffen sind oder für die betroffene Person beziehungsweise Rechteinhaberin oder den Rechteinhaber handeln;
- Unterlagen oder Tatsachen, die Ihre Berechtigung und die behauptete Verletzung nachvollziehbar stützen;
- Ihren Namen sowie eine Möglichkeit zur Rückfrage;
- eine wahrheitsgemässe Erklärung, dass die Angaben nach Ihrem Kenntnisstand zutreffend sind.
Bitte übermitteln Sie nur die Informationen, die für die Prüfung erforderlich sind. Eine möglichst präzise Meldung erleichtert eine faire und zügige Beurteilung. Unklare, pauschale oder nicht nachvollziehbare Beanstandungen können eine Rückfrage erforderlich machen.
9. Mögliche redaktionelle Massnahmen und Korrekturen
Erweist sich ein Hinweis als begründet oder zeigt die Prüfung einen Korrekturbedarf, kann scooplineki.net den Inhalt berichtigen, ergänzen, klarer kennzeichnen, aktualisieren, Teile entfernen, Bilder austauschen, den Zugang zu einem Inhalt beschränken oder den Beitrag vollständig entfernen. Welche Massnahme angemessen ist, hängt von Art, Gewicht und Fortdauer der Beeinträchtigung ab.
Auch ohne formelle Rechtsverletzung kann eine Klarstellung sinnvoll sein, wenn eine tatsächliche Angabe missverständlich, unvollständig oder überholt ist. Korrekturen erfolgen nach redaktioneller Prüfung. Die Redaktion kann eine Darstellung der betroffenen Person berücksichtigen, soweit sie sachbezogen, überprüfbar und für das Verständnis des Beitrags relevant ist. Nicht jede abweichende Sichtweise begründet jedoch eine Änderung; entscheidend sind Fakten, Kontext und rechtliche Anforderungen.
10. Schutz vor missbräuchlichen Meldungen
Meldungen sollen dem Schutz berechtigter Rechte dienen. Bewusst falsche Angaben, die Unterdrückung rechtmässiger Berichterstattung, Einschüchterungsversuche, wiederholte unbegründete Beanstandungen oder die Übermittlung fremder Daten ohne ausreichenden Grund können die Prüfung beeinträchtigen. scooplineki.net kann solche Umstände bei der Bewertung eines Hinweises berücksichtigen und ist nicht verpflichtet, unsubstantiierte Forderungen zu übernehmen.
Gleichzeitig werden Hinweise nicht deshalb zurückgewiesen, weil sie von Privatpersonen kommen oder keine juristische Fachsprache verwenden. Entscheidend ist, ob der Sachverhalt verständlich beschrieben und die behauptete Beeinträchtigung nachvollziehbar gemacht wird. Wer unsicher ist, kann den Anlass der Meldung in eigenen Worten schildern und vorhandene Belege beifügen.
11. Kontakt, Datenschutz und anwendbarer Rahmen
Für Hinweise zu Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten, inhaltlichen Fehlern oder dieser Richtlinie erreichen Sie die Redaktion unter [email protected] oder telefonisch unter +41774338306. Schriftliche Zuschriften können an Bahnhofweg 4, 6252 Dagmersellen, die Schweiz, gerichtet werden. Bitte geben Sie im Betreff oder zu Beginn Ihrer Nachricht an, dass es sich um eine Inhalts- oder Rechteanfrage handelt.
Personenbezogene Angaben, die im Rahmen einer Meldung übermittelt werden, werden nur insoweit bearbeitet, wie dies für die Entgegennahme, Prüfung, Beantwortung und Dokumentation des Anliegens erforderlich ist. Dabei gelten die anwendbaren schweizerischen Datenschutzvorschriften, insbesondere das Datenschutzgesetz, sowie gegebenenfalls weitere zwingend anwendbare Vorschriften. Soweit eine Meldung Angaben über Dritte enthält, soll deren Übermittlung auf das Notwendige beschränkt bleiben.
12. Änderungen dieser Richtlinie
scooplineki.net kann diese Richtlinie anpassen, wenn sich redaktionelle Abläufe, rechtliche Anforderungen oder die tatsächliche Ausgestaltung des Portals ändern. Massgeblich ist die jeweils auf https://1343.neurogena.net veröffentlichte Fassung mit dem oben genannten Aktualisierungsdatum. Änderungen gelten nicht rückwirkend für bereits abschliessend bearbeitete Einzelfälle, soweit rechtliche Pflichten nichts anderes verlangen.